Unsere Werte

Ich habe mir zum Grundsatz gemacht, mich gegenüber meinen Kunden, Berufskollegen, Unternehmenspartner, und den Lieferanten auf ein ehrliches, sauberes und Faires Verhalten zu verpflichten.

Eine Zusammenfassung dieser Grundsätze sind hier aufgelistet:

 

  • die Zufriedenheit meiner Kunden hat für mich oberste Priorität, daher verpflichte ich mich für meine Kunden das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen

 

  • ein ehrlicher, Fairer und sauberer Umgang mit Kunden, Kollegen, Geschäftspartnern und Lieferanten ist für mich selbstverständlich

 

  • die Geschäfte so durchzuführen, dass es den Ruf der Immobilien-Makler fördert

 

  • mir durch zunehmende Erfahrung und Weiterbildungen weiteres Fachwissen, Kompetenz und Kenntnisse anzueignen und durch große Leistungsbereitschaft herausragende Erfolge im Immobiliengeschäft zu erzielen

 

  • mich über alle wichtigen Angelegenheiten zu informieren, die das Immobiliengeschäft in meiner Region betreffen

 

  • mit den Gesetzen, Verordnungen, Bestimmungen, Normen und Praktiken des Immobiliengeschäftes vertraut zu sein

 

  • regelmäßig an Schulungen, Weiterbildungs- oder Informationsveranstaltungen teilzunehmen, um die Fähigkeiten auszubauen und mein Wissen zu erweitern

 

  • Praktiken bei Immobiliengeschäften zu unterlassen, die im Geschäftsleben Schäden verursachen und damit die Immobilienbranche in Verruf bringen können

 

  • Bei der Ausübung meiner Geschäfte bin ich bemüht, Auseinandersetzungen und Streitigkeiten mit anderen Geschäftspartnern zu vermeiden

 

  • keinen anderen Geschäftspartner in Verruf bringen

 

  • die Interessen meiner Geschäftspartner schützen, und alle Parteien an einem Geschäftsvorgang fair zu behandeln

 

  • keinen Verkäufer, Käufer oder Geschäftspartner täuschen oder bei der Ausübung meiner Tätigkeit betrügerische Praktiken anzuwenden

 

  • keine falschen Aussagen machen, die sich auf eine Immobilien-Vermittlung oder einen Immobilien-Verkauf beziehen, auf bekannte Schäden und Mängel hinweisen

 

  • Immobilienanbieter werden darauf hinzuweisen, dass sie für verborgene Mängel, die Ihnen bekannt sind, haften

 

  • als Immobilienmakler verpflichte ich mich bekannte Mängel anzusprechen, da ich als Berater und Makler für verborgene Mängel und arglistige Täuschung haftbar bin

 

  • den Kunden zu empfehlen, einen Finanz-, Steuer- oder Rechtsberater hinzuzuziehen, wenn das Interesse des Kunden dies erfordert

 

  • ein solches Maß an kompetenten Dienstleistungen zu erbringen, wie es gewöhnlich bei Geschäften von der Öffentlichkeit und mit einem Geschäftspartner erwartet wird

 

  • alle Verkaufsangebote den Interessenten so schnell wie möglich und in einer objektiven und korrekten Weise zukommen zu lassen

 

  • Verkaufsschilder an oder in Immobilien werden nicht ohne die Zustimmung des Eigentümers angebracht

 

  • dafür Sorge zu tragen, dass alle finanziellen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen zwischen Verkäufer und Käufer bezüglich Immobiliengeschäften schriftlich abgefasst werden

 

  • dem Käufer und Verkäufer auch nach der Vermittlung noch mit Rat und Tat zur Seite zu stehen

 

  • ein Immobilienmakler zu sein den der Kunde während der Zusammenarbeit liebt, und nach der Bezahlung schätzt

 

  • wir brauchen keine AGB´s - es gilt das deutsche Recht!
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Martin Lang

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